Unser Leben ist der Fluss, der sich ins Meer ergießt, das „Sterben“ heißt
Federico Garcia Lorca
Feuerbestattungen haben eine lange Tradition, sind in anderen Kulturen seit dem Altertum Brauch. In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Feuerbestattung seit 1878.
Grundsätzlich ist die Verbrennung eines Leichnams nur in zugelassenen Krematorien erlaubt. Auch bei einer Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt. Für eine Verbrennung muss eine Verfügung des Verstorbenen (keine notarielle Bestätigung erforderlich) oder die Erklärung eines Angehörigen, dass es der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war, vorliegen.
Oft findet die Trauerfeier mit dem Leichnam im Sarg statt, die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis. Möglich ist jedoch auch eine Trauerfeier mit Urne und anschließender Bestattung der Urne in einem Urnengrab (Erdbestattung), in einer Urnenwand (Kolumbarium), in einem Friedwald® oder Ruheforst® oder auf hoher See.
Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist in Deutschland nicht möglich.