Niemand kennt den Tod, es weiß auch keiner, ob er nicht das größte Geschenk für den Menschen ist. Dennoch wird er gefürchtet, als wäre es gewiß, daß er das schlimmste aller Übel sei.
Sokrates
Spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss ein Verstorbener vom Sterbeort in die Leichenhalle eines Friedhofs oder eines Bestattungsunternehmens überführt werden.
Zuvor muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Todesschein ausstellen. Da es verpflichtend ist, dass ein Verstorbener in einem Leichenwagen transportiert wird, übernimmt die Überführung in der Regel das Bestattungsunternehmen.